Beglaubigte Übersetzungen für Urkunden und offizielle Dokumente
eLengua organisiert beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Hochschulen, Gerichte, Arbeitgeber, Kanzleien und weitere offizielle Stellen.
Die Übersetzungen werden von Übersetzern angefertigt, die für die jeweilige Sprache entsprechend den geltenden landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt sind.
Angaben für Ihre Anfrage
- Vollständigen Scan aller Seiten übermitteln
- Ausgangs- und Zielsprache nennen
- Verwendungszweck und Zielland angeben
- Anzahl der Ausfertigungen mitteilen
- Gewünschten Liefertermin nennen
Ermächtigte Übersetzer
Die Beglaubigung erfolgt durch einen für die betreffende Sprache ermächtigten, beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer.
Vollständige Übertragung
Texte, Stempel, Siegel, Unterschriften, Randvermerke und weitere sichtbare Bestandteile werden berücksichtigt.
Offizielle Verwendung
Die Übersetzungen sind für die Vorlage bei Behörden, Hochschulen, Gerichten und anderen Institutionen vorgesehen.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einem Arbeitgeber oder einer anderen offiziellen Stelle eingereicht werden soll.
Der Übersetzer bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig angefertigt wurde.
Die genaue Bezeichnung des Übersetzers unterscheidet sich je nach Bundesland. Verwendet werden unter anderem die Begriffe ermächtigt, beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt.
Ob eine Übersetzung in einer bestimmten Form anerkannt wird, entscheidet die empfangende Stelle. Deshalb sollten deren Anforderungen vor der Bestellung geklärt werden.
Behörden
Standesämter, Ausländerbehörden, Meldebehörden und weitere Ämter.
Hochschulen
Zeugnisse, Diplome, Notenübersichten und akademische Nachweise.
Gerichte
Urkunden, Erklärungen, Verträge, Vollmachten und Verfahrensunterlagen.
Arbeitgeber
Bildungsnachweise, Führungszeugnisse, Bescheinigungen und Qualifikationen.
Welche Dokumente beglaubigt übersetzt werden können
Beglaubigte Übersetzungen sind für zahlreiche private, akademische, berufliche und behördliche Unterlagen möglich.
Personenstandsurkunden
Dokumente zu Geburt, Eheschließung, Scheidung, Tod und Familienstand.
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsunterlagen
- Adoptionsunterlagen
Zeugnisse und Diplome
Bildungs- und Qualifikationsnachweise für Studium, Beruf und Anerkennung.
- Schulzeugnisse
- Hochschulzeugnisse
- Diplome
- Notenübersichten
- Ausbildungsnachweise
Behördliche Dokumente
Unterlagen für Ämter, Verwaltungsverfahren und Behörden.
- Führungszeugnisse
- Meldebescheinigungen
- Bescheide
- Ausweisdokumente
- Aufenthaltsunterlagen
Verträge und Vollmachten
Rechtlich oder geschäftlich relevante Dokumente für offizielle Zwecke.
- Verträge
- Vollmachten
- Erklärungen
- Satzungen
- Gesellschaftsunterlagen
Medizinische Unterlagen
Medizinische Dokumente für Versicherungen, Behörden oder weitere Institutionen.
- Ärztliche Atteste
- Medizinische Gutachten
- Impfbescheinigungen
- Befundberichte
- Behandlungsnachweise
Weitere Urkunden
Ergänzende Unterlagen für internationale oder behördliche Verfahren.
- Apostillen
- Arbeitsbücher
- Führerscheine
- Statuten
- Weitere Bescheinigungen
Für welche Verfahren beglaubigte Übersetzungen benötigt werden
Der konkrete Verwendungszweck bestimmt, welche Form der Übersetzung und welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind.
Behörden und Standesämter
Personenstandsurkunden und weitere Nachweise werden häufig für Verwaltungs- und Familienstandsverfahren benötigt.
- Eheschließung
- Einbürgerung
- Aufenthalt und Visum
- Namensänderung
- Nachweis des Familienstands
Studium und Anerkennung
Hochschulen und Anerkennungsstellen verlangen häufig beglaubigte Übersetzungen akademischer Nachweise.
- Hochschulzulassung
- Anerkennung eines Abschlusses
- Berufszulassung
- Stipendienverfahren
- Bewerbung an Bildungseinrichtungen
Beruf und Beschäftigung
Arbeitgeber und Personalabteilungen benötigen Übersetzungen von Qualifikationen, Nachweisen und Bescheinigungen.
- Arbeitsaufnahme
- Bewerbungsverfahren
- Nachweis beruflicher Qualifikationen
- Führungszeugnisse
- Internationale Personalunterlagen
Gerichte und Kanzleien
Beglaubigte Übersetzungen werden auch in gerichtlichen, notariellen und vertraglichen Verfahren verwendet.
- Gerichtsverfahren
- Erbschaftsangelegenheiten
- Vollmachten
- Vertragsunterlagen
- Gesellschaftsrechtliche Verfahren
Was der Übersetzer mit der Beglaubigung bestätigt
Die Beglaubigung betrifft die Übersetzung. Der Übersetzer bestätigt, dass die Übersetzung des vorgelegten Dokuments richtig und vollständig angefertigt wurde.
Dazu wird die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, dem Stempel des Übersetzers und dessen Unterschrift versehen.
Die Beglaubigung der Übersetzung ist nicht mit einer amtlichen Beglaubigung des Ausgangsdokuments, einer Apostille oder einer Legalisation gleichzusetzen.
- Die Übersetzung gibt den Inhalt des vorgelegten Dokuments vollständig wieder.
- Stempel, Siegel, Unterschriften und Randvermerke werden kenntlich gemacht.
- Unleserliche oder nicht eindeutig erkennbare Stellen werden entsprechend gekennzeichnet.
- Der Beglaubigungsvermerk nennt regelmäßig Sprache und Form der vorgelegten Unterlage.
- Die Anforderungen können sich je nach Behörde, Zielland und Verwendungszweck unterscheiden.
- Die empfangende Stelle entscheidet über die Anerkennung der eingereichten Übersetzung.
Welche Angaben vor der Übersetzung geklärt werden sollten
Eine vollständige Anfrage vermeidet Rückfragen und erleichtert die Zuordnung des geeigneten Übersetzers.
| Dokument | Typischer Zweck | Benötigte Angaben | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Eheschließung, Einbürgerung, Aufenthalt oder Personenstandsverfahren. | Zielland, Behörde, Sprachrichtung und gewünschte Anzahl der Ausfertigungen. | Prüfen, ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation benötigt wird. |
| Heiratsurkunde | Familiennachzug, Namensänderung, Eintragung oder behördlicher Nachweis. | Verwendungszweck, empfangende Stelle und gewünschte Lieferform. | Randvermerke und Rückseiten vollständig mitsenden. |
| Zeugnis oder Diplom | Studium, Bewerbung, Anerkennung oder Berufszulassung. | Abschlussart, Institution, Zielland und empfangende Stelle. | Notenübersichten und Anlagen vollständig übermitteln. |
| Führungszeugnis | Beschäftigung, Visum, Aufenthalt oder behördliches Verfahren. | Ausstellungsland, Zielsprache und vorgesehener Empfänger. | Gültigkeitsfristen und mögliche Apostillenanforderungen prüfen. |
| Vertrag oder Vollmacht | Gericht, Notariat, Unternehmen oder privater Rechtsverkehr. | Zweck, Zielland, Rechtsgebiet und vollständiger Dokumentumfang. | Anlagen und Unterschriftsseiten ebenfalls mitsenden. |
| Apostille | Internationale Verwendung einer öffentlichen Urkunde. | Zugehörige Urkunde und empfangende Stelle angeben. | Apostille und Urkunde sollten gemeinsam vollständig vorliegen. |
Von der Urkunde zur beglaubigten Übersetzung
Dokument, Sprachrichtung, Verwendungszweck und Form der Ausfertigung werden vor der Bearbeitung geprüft.
Dokument senden
Vollständigen und gut lesbaren Scan übermitteln.
Anforderungen klären
Sprache, Zweck, Zielland, Frist und Ausfertigungen festlegen.
Übersetzer zuordnen
Geeigneten ermächtigten oder beeidigten Übersetzer auswählen.
Dokument übersetzen
Text, Stempel, Vermerke und sichtbare Bestandteile übertragen.
Ausfertigung liefern
Übersetzung beglaubigen und wie vereinbart bereitstellen.
Was bei der Urkundenübersetzung kontrolliert wird
Beglaubigte Übersetzungen müssen nicht nur sprachlich korrekt sein. Auch die formalen Bestandteile der Vorlage müssen nachvollziehbar wiedergegeben werden.
- Vollständigkeit aller Seiten und Anlagen
- Namen, Geburtsdaten und Aktenzeichen
- Zahlen, Datumsangaben und Adressen
- Stempel, Siegel und Unterschriften
- Randvermerke und handschriftliche Ergänzungen
- Tabellen, Nummerierungen und Querverweise
- Schreibweisen und Transliteration von Namen
Papieroriginale, weitere Exemplare und digitale Fassungen
Ob eine empfangende Stelle ein unterschriebenes Papieroriginal, eine elektronische Fassung oder eine Kopie akzeptiert, sollte vor der Bestellung geklärt werden.
- Benötigte Anzahl der Originalausfertigungen angeben
- Versandadresse und Lieferform festlegen
- Digitale Vorabfassung bei Bedarf vereinbaren
- Akzeptanz elektronischer Signaturen prüfen
- Kopien nicht automatisch mit Originalen gleichsetzen
- Behördliche Fristen rechtzeitig mitteilen
Beglaubigte Übersetzungen in verschiedenen Sprachrichtungen
Die Verfügbarkeit hängt von der Sprachrichtung, dem Dokumenttyp, dem Zielland und der für die jeweilige Sprache bestehenden Ermächtigung oder Beeidigung ab.
Senden Sie das Dokument zur Prüfung an info@elengua.de .
Beglaubigte Übersetzung anfragen
Für eine Prüfung senden Sie bitte einen vollständigen, gut lesbaren Scan sowie die wichtigsten Projektdaten.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen direkt an info@elengua.de senden. Bitte nennen Sie Sprachrichtung, Verwendungszweck, Zielland, Anzahl der Exemplare und Liefertermin.
Diese Angaben erleichtern die Angebotserstellung
Dokumente und Projektdaten übermitteln
Nutzen Sie das Formular für Ihre Anfrage. Bei mehreren Dateien oder umfangreichen Unterlagen können Sie die Dokumente auch direkt per E-Mail an info@elengua.de senden.
Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Die verbindlichen Anforderungen sollten immer mit der empfangenden Behörde oder Institution abgestimmt werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt ein entsprechend ermächtigter, beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig angefertigt wurde.
Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Beglaubigt übersetzt werden können unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Diplome, Verträge, Bescheinigungen, Vollmachten, Apostillen und weitere Dokumente.
Reicht ein Scan für die Übersetzung aus?
Für die Angebotserstellung und häufig auch für die Bearbeitung genügt ein vollständiger und gut lesbarer Scan. Ob die empfangende Stelle die Vorlage des Originals verlangt, sollte vorab geklärt werden.
Benötige ich eine Apostille oder Legalisation?
Eine Apostille oder Legalisation betrifft die Echtheit beziehungsweise internationale Verwendung des Ausgangsdokuments. Sie ist nicht dasselbe wie die Beglaubigung der Übersetzung. Ob sie erforderlich ist, entscheidet die empfangende Stelle.
Kann ich mehrere beglaubigte Exemplare bestellen?
Ja. Die gewünschte Anzahl unterschriebener und gestempelter Ausfertigungen sollte bereits bei der Anfrage angegeben werden. Ob auch Kopien oder digitale Fassungen akzeptiert werden, sollte mit der empfangenden Stelle geklärt werden.
Wird auch die Apostille übersetzt?
Ja. Wenn das Dokument eine Apostille, Stempel, Randvermerke oder weitere Bestandteile enthält, können diese vollständig in die Übersetzung aufgenommen werden.
Ist eine beglaubigte Übersetzung im Ausland gültig?
Die Anerkennung richtet sich nach den Vorgaben der empfangenden Behörde oder Institution im Zielland. Vor der Bestellung sollte geklärt werden, welche Form der Übersetzung, Beglaubigung oder zusätzlichen Bestätigung verlangt wird.
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Benötigt werden ein vollständiger und gut lesbarer Scan, die Sprachrichtung, der Verwendungszweck, das Zielland oder die empfangende Stelle, die gewünschte Anzahl an Ausfertigungen und der Liefertermin.
Beglaubigte Übersetzung prüfen lassen
Senden Sie das Dokument, die Sprachrichtung und den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie erhalten anschließend eine Einschätzung zu Verfügbarkeit, Ausfertigung und Liefertermin.